Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Konditionen
Angebotene Preise, Lieferzeiten und sonstige Konditionen sind freibleibend und unverbindlich und werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Preise sind 3 Monate ab Vertragsabschluss gültig und sind grundsätzlich Nettopreise.
2. Bekanntgabe von Personen und Kompetenzen
Vom Auftraggeber ist über unsere Aufforderung ein verantwortlicher Beauftragter namhaft zu machen.
3. Lieferfristen
Die von uns zugesagten Leistungsfristen verlängern sich aufgrund von Betriebsstörungen, Schlechtwetter und sonstigen Erschwernissen jeglicher Art, die nicht von uns zu vertreten sind. In diesem Fall sind wir auch zu Teilleistungen berechtigt. Ereignisse von höherer Gewalt entbinden uns von unseren Leistungszusagen.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Schlechtwetter oder plötzlich eintretender Witterung (Regen, Wind, Schnee etc) angefangene Markier- oder Dienstleistungen abzubrechen und zu einem anderen Zeitpunkt fortzuführen oder die Arbeiten abzubrechen und danach fortzuführen. Daher sind hier alle zugesagten oder vereinbarten Leistungs- und Lieferzusagen dementsprechend zu verschieben.
4. Untergrundvoraussetzungen und Untergrundreinigung
Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten die zu markierenden Flächen von hinderlichen Gegenständen und grobem Schmutz zu befreien. Der Untergrund muss sauber, frei von Feuchtigkeit, Wasser, Öl, Streusplitt, Staub, Unrat, Betonschlacke etc sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Alle sich daraus ergebenen Verzögerungen gehen nicht zu unseren Lasten und werden als Mehrkosten in Rechnung gestellt.
Der Untergrund muss feinkörnig sein (Asphalt, Beton oder Estrich). Dieser sollte jedoch bei Neuerrichtung ca. 7-10 Tage ausgeruht und zumindest 1 Mal abgeregnet sein. Sollten jedoch Grobasphalt, alte Markierungen oder andere alte, raue und verschmutzte Untergründe – die uns nicht genannt wurden – vorliegen, wird nach Besichtigung eine neue Kalkulation dieses BVH durchgeführt, da mit einem Mehrverbrauch an Markiermaterial und/oder mit zusätzlichen Markierleistungen gerechnet werden muss. Alle vorher genannten Preise verlieren dabei ihre Gültigkeit.
5. Freie Verkehrsflächen
Der Auftraggeber sorgt bei Markierungsarbeiten für die Freihaltung der zu markierenden Flächen. Sollten zu markierende Flächen verstellt sein und ist eine Verschiebung oder ein Wegtransport nicht möglich, werden unsere Markierleistungen dementsprechend eingeschränkt ausgeführt und werden für die noch ausstehenden Markierarbeiten neue Rüstkosten und Anfahrtskosten abgerechnet.
6. Pläne/Skizzen
Zum Zwecke der Auftragsausführung benötigen wir exakte Skizzen oder Pläne (Maßstab mindestens 1:200) mindestens 5 Tage vor Leistungsbeginn.
7. Haftung
Zum Zwecke der Auftragsausführung benötigen wir exakte Skizzen oder Pläne (Maßstab mindestens 1:200) mindestens 5 Tage vor Leistungsbeginn.
8. Leistungsabnahme
Zum Zwecke der Auftragsausführung benötigen wir exakte Skizzen oder Pläne (Maßstab mindestens 1:200) mindestens 5 Tage vor Leistungsbeginn.
9. Zahlung
Die Verrechnung unserer Leistungen erfolgt nach tatsächlichen Naturmaßen.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto zahlbar. Danach werden 14% Verzugszinsen verrechnet.
10. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand Leibnitz.